Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeitenden (ZeMAG)

Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche


Vorfall:

  • verbal
  • psychisch
  • körperlich
  • sexuell
  • Sachbeschädigung

Berufsbereich

  • Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)

TOP

  • Technisch-baulich
  • Organisatorisch

Tätigkeitsform

  • Innendienst mit Publikumsverkehr
  • Außendienst

Evaluiert / Praxisbewährt

Stadt Köln

Zum Praxisbeispiel


Beschreibung

ZeMAG hat zum Ziel, die Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden zu erhöhen, indem es sie vor potenziell gefährlichen Personen warnt und dabei die Datenschutzbestimmungen einhält. Die Datenbank ist über einen zentralen Button im Intranet oder auf dem Smartphone frei zugänglich und ermöglicht es autorisierten Personen, vor einem Kundenkontakt im Innen- oder Außendienst zu überprüfen, ob der/ die betreffende Kunde/ Kundin bereits negativ aufgefallen ist. Wenn eine Person als „gefährlich“ eingestuft wird, können die Mitarbeitenden präventive Maßnahmen ergreifen, um sich und ihre Kollegen vor möglichen Gefahren zu schützen. Dabei gilt: Nur Personen, deren Verhalten zu einer Strafanzeige geführt hat, dürfen in die Datenbank aufgenommen werden (keine Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze), und nur Mitarbeitende mit dienstlicher Notwendigkeit können auf diese Daten zugreifen.


Auf einen Blick

Ziele

  • Frühzeitige Warnung vor potenziell gefährlichen Personen

Beachtenswertes

  • Gewährleistung der Datenschutzbestimmungen
  • Regelmäßige Aktualisierung und Überprüfung der Datenbank
  • Transparente Kommunikation über den Zweck und die Funktionsweise

Hinweise zur Umsetzung

  • Enge Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Schulung der Mitarbeitenden mit ZeMAG
  • Festlegung klarer Zuständigkeiten für die Verwaltung und Pflege der Datenbank
  • Regelmäßige Evaluierung der Wirksamkeit des Systems durch Feedback von Mitarbeitenden

Vorteile

  • Erhöhung der Sicherheit und des Schutzes für städtische Mitarbeitende
  • Möglichkeit zur präventiven Einleitung von Maßnahmen bei als „gefährlich“ eingestuften Personen

Nachteile

  • Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes
  • Herausforderungen bei der Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem System
  • Stark abhängig von der Melde- und Anzeigemotivation
  • Keine Erfassung von Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle