Null-Toleranz: Förderung gewaltfreier Betriebskultur, Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche


Vorfall:

  • verbal
  • psychisch
  • körperlich
  • sexuell
  • Sachbeschädigung
  • digital

Berufsbereich

  • Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)
  • Finanzverwaltung
  • Bildung und Erziehung
  • Gesundheit und Soziale Dienste
  • Justiz und Justizvollzug
  • Politik/ Landes- und Bundesverwaltung
  • Sport, Freizeit und Tourismus
  • Polizei, Grenzschutz, Zoll
  • Rettung und Feuerwehr
  • Verkehr, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Forst, Gärtnerei, Landwirtschaft
  • Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
  • Versicherung

TOP

  • Organisatorisch

Tätigkeitsform

  • Innendienst mit Publikumsverkehr
  • Innendienst ohne Publikumsverkehr
  • Außendienst

Evaluiert / Praxisbewährt

Landratsamt Rastatt

Zum Praxisbeispiel


Beschreibung

Behörden und Kommunen sollten als grundlegende Präventionsmaßnahme das Ziel einer Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Form von Gewalt und Übergriffen verfolgen. Eine gewaltfreie Behördenkultur sollte aktiv gefördert und durch klare Richtlinien und Maßnahmen unterstützt werden. Etwa durch die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz, um ein deutliches Signal zu setzen und das Bewusstsein für das Thema zu schärfen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollten angeboten werden, um Mitarbeitende für potenzielle Risiken zu sensibilisieren und sie im Umgang mit Konfliktsituationen zu stärken. Ein offenes Kommunikationsklima sollte gefördert werden, damit Gewalt oder Übergriffe ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.


Auf einen Blick

Ziele

  • Schaffung einer sicheren und respektvollen Arbeitsumgebung

Beachtenswertes

  • Klare Kommunikation der Null-Toleranz-Politik gegen Gewalt und Übergriffe, z.B. im Intranet veröffentlichen und öffentlich im Gebäude aushängen

Hinweise zur Umsetzung

  • Durchführung von Image-Kampagnen, um das Bewusstsein für eine gewaltfreie Betriebskultur zu schärfen
  • Etablierung eines Melde- und Interventionsplans bei Vorfällen von Gewalt oder Übergriffen

Vorteile

  • Stärkung des Vertrauens und der Zufriedenheit der Belegschaft
  • Reduzierung von Krankheitsausfällen, z.B. aufgrund von Stress oder Traumata
  • Positive Auswirkungen auf das Behördenimage und die Attraktivität als Arbeitgeber

Nachteile

  • Herausforderungen bei der Sensibilisierung von Mitarbeitenden, die Gewalt als normal empfinden
  • Schwierigkeiten bei der Messung des Erfolgs und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Potenzielle Kosten für Schulungen, Trainings, Werbemaßnahmen