Hausrecht, Hausverbot
Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche
Vorfall:
- verbal
- psychisch
- körperlich
- sexuell
- Sachbeschädigung
Berufsbereich
- Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)
- Finanzverwaltung
- Bildung und Erziehung
- Gesundheit und Soziale Dienste
- Justiz und Justizvollzug
- Politik/ Landes- und Bundesverwaltung
- Sport, Freizeit und Tourismus
- Verkehr, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Forst, Gärtnerei, Landwirtschaft
- Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
- Versicherung
TOP
- Organisatorisch
Tätigkeitsform
- Innendienst mit Publikumsverkehr
Beschreibung
Das Hausrecht ermöglicht Verantwortlichen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten. Dazu gehört auch das Aussprechen von Hausverboten gegenüber Personen, die sich aggressiv oder gewalttätig verhalten. Durch klare Regelungen und Kommunikation wird deutlich gemacht, dass Übergriffe nicht toleriert werden. Mitarbeitende können sich sicherer fühlen, wenn sie wissen, dass das Hausrecht genutzt wird, um sie zu schützen. Das Hausrecht kann auch dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein respektvolles Verhalten zu fördern.
Auf einen Blick
Vorteile
- Prävention von Konfliktsituationen durch klare Regelungen
- Möglichkeit zur Abschreckung potenzieller Täter
Nachteile
- Potenzielle Konflikte bei der Durchsetzung des Hausrechts und Aussprache von Hausverboten
- Mögliche rechtliche Auseinandersetzungen bei fragwürdigen Entscheidungen zum Hausverbot
- Evtl. Probleme bei der Durchsetzung, wenn kein Sicherheitspersonal vorhanden ist