Handreichung zur Beantragung von Auskunftssperren bei Gefährdungen aus dem beruflichen Umfeld

Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche


Vorfall:

  • verbal
  • psychisch
  • körperlich
  • sexuell
  • Sachbeschädigung
  • digital

Berufsbereich

  • Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)
  • Finanzverwaltung
  • Bildung und Erziehung
  • Gesundheit und Soziale Dienste
  • Justiz und Justizvollzug
  • Politik/ Landes- und Bundesverwaltung
  • Sport, Freizeit und Tourismus
  • Polizei, Grenzschutz, Zoll
  • Rettung und Feuerwehr
  • Verkehr, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Forst, Gärtnerei, Landwirtschaft
  • Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
  • Versicherung

TOP

  • Organisatorisch

Tätigkeitsform

  • Innendienst mit Publikumsverkehr
  • Außendienst

Evaluiert / Praxisbewährt

SiKo Ruhr

Zum Praxisbeispiel


Beschreibung

Die Handreichung erläutert die Bedingungen für eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes bei Gefährdungen aus dem beruflichen Umfeld sowie die Übermittlungssperre in den Fahrzeugregistern gemäß § 41 des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem enthält sie Hinweise für den Dienstherrn zur Beantragung dieser Maßnahmen für gefährdete Beschäftigte.


Auf einen Blick

Ziele

  • Schutz gefährdeter Beschäftigter vor unerwünschter Auskunftserteilung
  • Prävention von möglichen Gefahrensituationen durch gezielte Maßnahmen

Beachtenswertes

  • Klare Definition der Kriterien für eine Auskunftssperre im Melderegister
  • Sensibler Umgang mit den persönlichen Daten der betroffenen Beschäftigten
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Datenschutzbestimmungen

Hinweise zur Umsetzung

  • Erstellung einer Richtlinie oder Handreichung zur Beantragung von Auskunftssperren
  • Bereitstellung von Formularen und Infor-mationen für die Antragstellung
  • Kommunikation und Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Datenschutzbeauftragten

Vorteile

  • Sicherstellung der Vertraulichkeit und Privatsphäre der betroffenen Personen
  • Sensibilisierung für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Nachteile

  • Möglicher bürokratischer Aufwand
  • Eventuelle Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Auskunftssperren
  • Risiko von Missbrauch oder Fehlanwendung der Auskunftssperren