Handreichung zur Beantragung von Auskunftssperren bei Gefährdungen aus dem beruflichen Umfeld
Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche
Vorfall:
- verbal
- psychisch
- körperlich
- sexuell
- Sachbeschädigung
- digital
Berufsbereich
- Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)
- Finanzverwaltung
- Bildung und Erziehung
- Gesundheit und Soziale Dienste
- Justiz und Justizvollzug
- Politik/ Landes- und Bundesverwaltung
- Sport, Freizeit und Tourismus
- Polizei, Grenzschutz, Zoll
- Rettung und Feuerwehr
- Verkehr, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Forst, Gärtnerei, Landwirtschaft
- Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur
- Versicherung
TOP
- Organisatorisch
Tätigkeitsform
- Innendienst mit Publikumsverkehr
- Außendienst
Beschreibung
Die Handreichung erläutert die Bedingungen für eine Auskunftssperre im Melderegister gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes bei Gefährdungen aus dem beruflichen Umfeld sowie die Übermittlungssperre in den Fahrzeugregistern gemäß § 41 des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem enthält sie Hinweise für den Dienstherrn zur Beantragung dieser Maßnahmen für gefährdete Beschäftigte.
Auf einen Blick
Vorteile
- Sicherstellung der Vertraulichkeit und Privatsphäre der betroffenen Personen
- Sensibilisierung für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Nachteile
- Möglicher bürokratischer Aufwand
- Eventuelle Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Genehmigung von Auskunftssperren
- Risiko von Missbrauch oder Fehlanwendung der Auskunftssperren