Blauer Brief
Vorrangig empfohlene Anwendungsbereiche
Vorfall:
- verbal
- psychisch
- sexuell
- Sachbeschädigung
Berufsbereich
- Kommunalverwaltung (inkl. Agentur für Arbeit)
- Finanzverwaltung
- Gesundheit und Soziale Dienste
- Justiz und Justizvollzug
- Politik/ Landes- und Bundesverwaltung
- Versicherung
TOP
- Organisatorisch
Tätigkeitsform
- Innendienst mit Publikumsverkehr
Evaluiert / Praxisbewährt
Sozialamt Wuppertal
Beschreibung
Im Sozialamt der Stadt Wuppertal wird unangemessenes Verhalten bei Terminen vor Ort sofort und direkt angesprochen. Sollte jemand durch aufbrausendes oder aggressives Verhalten auffallen, erhält die betreffende Person eine schriftliche Reaktion. Die Mitarbeitenden melden das Verhalten an ihre Teamleitung, die im Namen der Abteilung einen sog. „blauen Brief“ verschickt und die Person auf das Fehlverhalten hinweist. Dabei werden Datum und Uhrzeit des Vorfalls sowie das konkrete auffällige Verhalten genannt. Es wird klargestellt, dass solches Verhalten nicht toleriert und bei Wiederholung ein Hausverbot in Betracht gezogen wird. Betroffene haben die Möglichkeit, schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch zu dem Vorfall Stellung zu beziehen.
Auf einen Blick
Vorteile
- Frühzeitige Reaktion auf unangemessenes Verhalten
- Schaffung respektvollen Arbeitsumfelds
- Transparente Darlegung der Prozesse und Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten
Nachteile
- Mögliche Eskalation der Situation durch den „blauen Brief“, d.h. potenzielle negative Reaktionen oder Konflikte seitens der Betroffenen
- Möglichkeit von Missverständnissen oder Fehlinterpretationen bei Kommunikation